Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der a.c.k. aqua concept GmbH nachfolgend a.c.k. genannt:

I. Geltungsbereich
 
1. Die Firma a.c.k. führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus.
 2. Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragsvergabe auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und die a.c.k. diesen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

  II. Auftragsannahme, Schriftform
 
1. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen von der Fa. a.c.k. verbindlich.
 2. Mit Abschluss des Vertrags verlieren alle vorherigen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der a.c.k. schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
 3. Angaben von Spezifikationen, Typen, Maße und Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen etc. im Angebot der a.c.k., ihren Prospekten und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen stellen nur ungefähre Werte dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben über die wirtschaftliche Verwendbarkeit, erzielbare Produktionssteigerungen etc. sind grundsätzlich beispielhaft und unverbindlich, sie stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar und unterliegen insbesondere der Modellpflege. Neuerungen, die den technischen Fortschritt bedeuten behalten wir und vor.

  III. Lieferung, Preise
 1. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Kosten, welche durch Lieferung, Verpackung, Aufstellung oder Montage entstehen werden gesondert berechnet.
 2. Die Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Lieferdaten verstehen sich als Richtdaten. Die a.c.k. wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen Lieferdaten einzuhalten. Soweit der Auftragsbestand die Liefermöglichkeit übersteigt, wird die a.c.k. die Liefereinteilung möglichst gleichmäßig vornehmen.
 3. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der a.c.k. entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungen oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung von Zulieferer oder Subunternehmern, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen, angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe für eine Frist von mehr als 3 (drei) Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Für diesen Fall der unverschuldeten Verzögerung gilt als vereinbart, dass Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung ausgeschlossen ist.
 4. Bei nicht termingerechter Lieferung der a.c.k. ist der Kunde verpflichtet zunächst eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Dies beginnt mit Eingang des Schreibens.
 5. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn a.c.k. und – oder ein Erfüllungsgehilfe den Schadensersatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
 6. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
  7. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
  8. Sind Teillieferungen erfolgt, so beginnt die vom Kunden zu setzende Nachfrist von neuem.

  IV. Zahlungsbedingungen, Preise
 1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Lieferungen den durch a.c.k. angegebenen Konten gutzubringen. Sollte a.c.k in der Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen bestätigen, so gelten diese. Die a.c.k. behält sich das Recht vor, Zahlungen sofort als fällig zu stellen, dies gilt insbesondere bei vorangegangenem Zahlungsverzug.
 2. Werden Zahlungen nicht termingerecht geleistet, behält sich die a.c.k. vor, Aufträge zu stornieren, bzw., nicht auszuliefern. Zudem ist die a.c.k. berechtigt, ab Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.
 3. Die Aufrechterhaltung mit Gegenforderungen aller Art, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt oder umstritten sind und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen.

  V. Gewährleistung und Haftung
 
1. Entspricht die Ware nicht dem vertraglichen Leistungsumfang, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die a.c.k. leistet Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate bei einer Wartung je 6 Monate Betrieb beginnend mit der Annahme des Geräts. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Defekte, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Überlastung entstehen, sowie Verschleißteile und UV-Strahler. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern Eingriffe durch nicht autorisierte Personen in die von der a.c.k. gelieferten Teile und Geräte vorgenommen werden. Zur Feststellung des Garantieanspruchs muss das betreffende Gerät der a.c.k. in Ihren Räumen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
 2. Gelingt die Nachbesserung innerhalb von 6 Monaten ab Aushändigung des Geräts nicht, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags für das betreffende Gerät zu verlangen. Die weitere Geltendmachung von Schäden, insbesondere von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
 3. Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von der a.c.k. zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
 4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen bzw. Vertragsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
 5. Etwaige Schadensersatzansprüche sind in der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglicher Eintritt bei Vertragsabschluß die a.c.k. nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen musste, maximal jedoch auf den Einkaufswerts des betreffenden a.c.k. Produkts in einem Schadensereignis.
 6. Werden die von der a.c.k. gelieferten Waren mittelbar oder unmittelbar, direkt oder in verarbeitetem Zustand, durch den Kunden in das Ausland geliefert, so muss dies der a.c.k. angezeigt und von der a.c.k. genehmigt werden, da sonst jegliche Schadensersatzansprüche an die a.c.k. entfallen.

  VI. Eigentumsvorbehalt
 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Kunden Eigentum der a.c.k.. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
 2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht der a.c.k. dabei der jeweilige Mieteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu. 
 3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbereich berechtigt, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden nicht gestattet.
 4. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderungen von der a.c.k. um mehr als 20%, werden insoweit die Sicherungen nach Wahl des Kunden freigegeben.
 5. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an die a.c.k. abgetretenen Forderungen einzuziehen; dies geschieht nur treuhänderisch und auf Rechnung der a.c.k.. Die eingezogenen Erlöse sind daher abzuführen.
 6. Auf Verlangen der a.c.k. ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben und die zur Geltendmachung der Rechte der a.c.k. gegen den Dritten Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 
 7. Der Kunde hat der a.c.k. den Zugriff oder jede Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und die a.c.k. in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
  8. Die Kosten aller Maßnahmen zur Erhebung oder Sicherstellung des Eigentums der a.c.k. trägt der Kunde.
 9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die a.c.k. zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Kunde zur Aussonderung und Herausgabe der Ware verpflichtet.
 10. Der Kunde ist verpflichtet, der a.c.k. unverzüglich Mitteilung zu geben, sofern Konkursantrag bzw. Vergleichsantrag durch den Kunden gestellt wird.

VII. Urheberrecht – Lizenz
 1. An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die dem Wiederverkäufer oder Kunden überlassen werden, einschließlich der Kostenanschläge und Unterlagen zur Preiskalkulation behält sich die a.c.k. das Eigentums- und ein evtl. bestehendes Urheberrecht vor. 
 2. Die von der a.c.k. erstellten Handbücher, Beschreibungen und Software-Programme sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Vereinbarung. In keinem Falle ist es gestattet Kopien anzufertigen oder Dritten dies zu ermöglichen.
 3. Beim Kauf einer Ware, die vollständig bezahlt ist, erhält der Käufer eine befristete Lizenz über die betroffenen Schutzrechte (Patente (Geräte, Bauteile, Verfahren) und Gebrauchsmuster). Diese befristete Lizenz ist an die Lebensdauer unserer UV-Strahler gebunden. So lange die Ware vollständig mit Originalersatzstrahlern, bzw. originalen Austauschmodulen von a.c.k. betrieben wird, verlängert sich diese Lizenz automatisch um die Lebensdauer dieser Ersatzteile. Werden diese Ersatzteile, oder Teile davon nicht von a.c.k. bezogen, so ist eine Lizenzgebühr von jährlich 20% des Geräteneupreises bei den Produktreihen Desinfektion (Microfloat®, Microlight®, Microspear®) zu bezahlen. Bei den anderen Produktgruppen beträgt diese Lizenz 10% vom Anlagenneupreis. Diese Lizenz ist sofort fällig und kann für bis zu fünf Jahren im Nachhinein erhoben werden, wenn eine Ware ohne gültige Lizenz betrieben wurde.
 
  VIII. Klein- und Auslandsaufträge
  1. Bei Kleinaufträgen unter € 500,- behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- vor.
 2. Auslandsaufträge werden nur gegen Vorkasse (L/C at sight) ab einem Mindestbestellwert von € 2.000,- zuzüglich der dafür anfallenden Unkosten ausgeführt.
 
  IX. Verschiedenes
 1. Mit Stellung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens bzw. der Stellung eines Vergleichantrags oder Nachsuchen um ein Zahlungsmoratorium des Kunden werden die Forderungen der a.c.k. sofort fällig.
 2. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung und werden nur angenommen mit Angabe des Rücksendungsgrundes, sowie Beifügung aller Lieferdaten.
  3. Rücksendungen sind grundsätzlich frachtfrei an das Werk in Karlsruhe vorzunehmen.
  4. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

  X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
 1. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist. 
 2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
 3. Die Überschriften dienen nur zur besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
  4. Abweichende Vertragsbedingungen sind nur wirksam, sofern diese schriftlich niedergelegt sind.

  a.c.k. aqua concept GmbH
  Schenkenburgstr. 18
  D-76135 Karlsruhe